Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayer e. V.
Hansastraße 32
80686 München
Tel.: 089 2732140
Fax: 089 2730656
E-Mail: info@lswb.de
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Zunächst ein Blick zurück ins Jahr 2017: Wer seine Einkommensteuererklärung für 2016 noch nicht geschafft hat, sollte sich jetzt beeilen. Bereits Ende Mai 2017 lief die gesetzliche Frist ab; wer steuerlich vertreten ist, konnte sich auf die Fristverlängerung für die steuerberatenden Berufe zurückziehen, die meist bis zum 31.12.2017 (in einigen Bundesländern sogar bis zum 28.02.2018) reicht. Für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, konnte bis 31.12.2017 noch rückwirkend bis zum Steuerjahr 2013 eine Veranlagung beantragt werden; in 2018 rückwärts bis 2014. Die möglichen Erstattungsansprüche werden zum Teil lukrativ mit 6 % vom Finanzamt verzinst. Da in den vergangenen Jahren die Erstattungen durchschnittlich bei 900 Euro lagen, lohnt es sich für viele Arbeitnehmer, eine Steuererklärung einzureichen, auch wenn keine Pflicht besteht. |
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Dienst- und Geschäftswagen-Versteuerung
(14.12.2017)
Zum 1.1.2018 stehen Millionen von Dienst- und Geschäftswagennutzern wieder vor der Entscheidung wie sie ihr Fahrzeug im kommenden Jahr versteuern: Pauschale 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode? Beim wachsenden Angebot digitaler Fahrtenbücher sollten Verbraucher ein besonderes Augenmerk auf die rechtliche Konformität legen, warnt der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB). |
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Nachhaltigkeit: diskutieren, leben, weitergeben
(13.10.2017)
Unter dem Motto Nachhaltigkeit: diskutieren, leben, weitergeben fand am 13. Oktober in München der erste Nachhaltigkeitstag des Landesverbands der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) statt. Die Veranstaltung richtete sich an Kanzleiinhaber und Nachhaltigkeitsbeauftragte und sollte den Blick auf ganz verschiedene Facetten der weitläufigen Materie werfen, die bei weitem nicht beim Thema Umweltschutz endet. |
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