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Fachgutachten-Service - ein echter Mitgliedernutzen
Wichtiger Hinweis: Der Gutachtendienst steht in der Zeit von 10.12.2019 bis 08.01.2020 nicht zur Verfügung. Ab 09.01.2020 sind Anfragen für Gutachten wieder möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Immer wieder müssen Berufsangehörige im Rahmen des Festsetzungs-, Einspruchs- oder Klageverfahrens tatsächlich und rechtlich schwierige Sachverhalte beurteilen.
Hier bietet der LSWB mit seinem Gutachten-Service eine bedarfsgerechte Leistung. Unter Einsatz kompetenter Steuerrechtler werden entsprechende Einzelfallgutachten erstellt.
Die Gutachtengebühr wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Um ein Gutachten in Auftrag zu geben, verwenden Sie für Ihre Fragestellung mit Sachverhalt bitte das unten verlinkte Formular und senden dieses per Fax (089 2730656), E-Mail (mitgliederservice@lswb.de) oder Post (Hauptgeschäftsstelle München) an den LSWB.
Ablauf:
- Sie senden uns die Fragestellung und den zu begutachtenden Sachverhalt zu.
- Sie erhalten von uns die Information über die anfallenden Kosten für das Gutachten.
- Sie teilen uns mit, ob Sie das Gutachten erstellen lassen wollen.
- Falls ja, wird ein schriftlicher Gutachtenvertrag abgeschlossen.