Kassengesetz: Verbleibende Zeit für Umsetzung dürfte kaum mehr ausreichen

Es verbleiben nur noch wenige Monate: Ab dem 1.1.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Vieles deutet indes darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren noch immer in den Kinderschuhen steckt.

In einem gemeinsamen Austausch am 20.3.2019 waren sich der für das sog. Kassengesetz zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, MdB Uwe Feiler, und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) einig: es dürfte zeitlich sehr, sehr eng werden.

Der Stichtag für die neuen Kassenvorgaben rückt unaufhaltsam näher – und dennoch sind nach wie vor keine zertifizierten TSE am Markt in Sicht. In dem Gespräch ging es daher insbesondere um den aktuellen Verfahrensstand. Feiler zeigte viel Verständnis für die Sorgen der Beraterschaft. Denn selbst im besten Fall, wenn in naher Zukunft zumindest Prototypen existieren sollten, sind noch einige Hürden zu nehmen: In den verbleibenden rund neun Monaten müssten die Geräte nach dem Verständnis des DStV

  • zertifiziert,
  • in Serie gefertigt,
  • durch die Kassenhersteller systemkonform in die Kassen integriert und schließlich
  • von den Steuerpflichtigen installiert werden.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel, ob bis Ende des Jahres ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis steht, durchaus angebracht.

Die Sorgen werden durch die jüngst veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nicht abgemildert (BT-Drs. 19/8684): Danach werde das Zertifizierungsverfahren im Projekt „Zertifizierung eines Sicherheitsmoduls für Registrierkassen und weitere Aufzeichnungssysteme“ (ZERSIKA) erprobt. Das Projekt laufe planmäßig. Für die in ZERSIKA begleitete Zertifizierung sehe der Projektplan eine Freigabe im zweiten Quartal und einen Abschluss der Zertifizierung im vierten Quartal dieses Jahres vor. Weiter heißt es, dass jeder Hersteller die Zertifizierung einer technischen Sicherheitseinrichtung beantragen könne – unabhängig davon, ob die Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung im ZERSIKA-Projekt abgeschlossen sei. Dennoch hat der DStV Bedenken: Selbst wenn diese Planungen reibungslos verlaufen sollten, bleibt aus seiner Sicht offen, ob die Verbreitung der zertifizierten TSE von verschiedenen Anbietern am Markt mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf erfolgt.

DStV wendet sich an Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Der DStV adressierte seine Bedenken bereits im Rahmen seiner Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 146a AO an das Bundesministerium der Finanzen. Entschärfen könnte die Problematik allerdings nur eine Verschiebung des Stichtags – und dies bedarf einer Gesetzesänderung. Da der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes auch auf der Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 3.4.2019 stand, wandte sich der DStV mit seiner Stellungnahme S 05/19 an dessen Vorsitzende, MdB Bettina Stark-Watzinger (FDP).

Neben einer Verschiebung des Stichtags regt der DStV in der Eingabe eine Verlängerung der Frist für die erstmalige Mitteilung der Kassen i. S. d. § 146a Abs. 4 AO an: aktuell sieht das Gesetz nämlich vor, dass die erstmalige Mitteilung der Millionen von betroffenen Kassen bis spätestens 31.1.2020 erstattet werden muss. Abhängig davon, wann mit den Mitteilungen begonnen werden kann, droht insbesondere bei kleinen und mittleren Kanzleien eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe. Damit der Praxis in jedem Fall ausreichend Zeit bleibt, die Meldungen in zumutbarer Weise vorzunehmen, hat der DStV eine Frist von drei Monaten, beginnend mit dem Stichtag der erstmaligen Anwendung des § 146a AO, gefordert.

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Kassengesetz: Was - Wie - Warum? (DStV)

Kassenführung: Worauf müssen Händler achten? (Handwerksblatt)