DStV-Spitze im Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV)

Am 13.3.2019 trafen der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), StB/WP Harald Elster, und der DStV-Hauptgeschäftsführer, RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke, zu einem Gespräch mit der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), Frau Brigitte Gross, in Berlin zusammen. Frau Gross wurde dabei von dem Leiter der Grundsatz-Abteilung der DRV, Herrn Christoph Skipka, und dem Referatsleiter Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen, Herrn Frank Rupprecht, begleitet.

DStV-Präsident Elster nahm zunächst die Gelegenheit wahr, den Gastgebern die Aufgaben und die Struktur des Deutschen Steuerberaterverbandes und seiner Mitgliedsverbände zu schildern.

 Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es dann u. a. um das breite Anforderungsspektrum, dem sich Steuerberaterinnen und Steuerberater heute auch und gerade im Hinblick auf das sozialversicherungsrechtliche Beitragsverfahren gegenübergestellt sehen. So geben sie jeden Monat über 12,5 Mio. Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab, in denen sozialversicherungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Außenprüfungen durch die Sozialversicherungsträger finden regelmäßig in den Kanzleien von Steuerberaterinnen und Steuerberatern statt. Unter anderem hierdurch leistet der steuerberatende Beruf - auch nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung - eine bedeutende Unterstützung, um ein ordnungsgemäßes und effizientes Beitragserhebungsverfahren zu gewährleisten.

Weiterer Gesprächsgegenstand war der bekannte Wunsch von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, dass ihnen eine Vertretungsbefugnis in sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren eingeräumt werde. Eine dahingehende Rechtsänderung läge nach Ansicht des DStV auch im Interesse der beteiligten Bürger, Unternehmen und des gesamten Beitragserhebungsverfahrens. Demgegenüber sieht sich die Deutsche Rentenversicherung bisher an das eine Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in derartigen Verfahren verneinende Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2014 gebunden (BSG v. 5.3.2014, B 12 R 4/12 R). An dem Thema muss deshalb von Seiten der Steuerberater weiter gearbeitet werden.