EU-Kommission macht Stimmung

Kurz vor Jahresende und kurz vor Weihnachten macht die EU-Kommission nochmals Stimmung. Dabei geht es nicht um eine besinnliche Weihnachtsstimmung, sondern um die aus Sicht der EU-Kommission wenig erfreuliche Entwicklung des Dienstleistungsbinnenmarktes in den vergangenen Jahren. Die Schuld an dem nach Ihrer Auffassung stockenden Reformprozess sieht die EU-Kommission vornehmlich bei den Mitgliedstaaten der EU.

Am 22.11.2018 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung zum aktuellen Stand des Binnenmarkts vorgelegt (COM (2018) 772 final). Dabei weist sie neben den aus ihrer Sicht noch bestehenden Hindernissen auch auf die Chancen hin, die ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt biete. Jedoch mangele es den Mitgliedstaaten generell am Willen, die notwendigen Maßnahmen, die den Binnenmarkt voranbringen würden, zu verabschieden. Die EU-Kommission verweist dabei konkret auf die zuletzt ins Stocken geratene Vertiefung des Dienstleistungsbinnenmarktes und speziell die Reform des Notifizierungsverfahrens (COM(2016)821 final), bei der es „an politischem Engagement der Mitgliedstaaten mangeln“ würde, „den Binnenmarkt voranzubringen“.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) stellt in seiner Stellungnahme E 14/18 klar, dass es den Mitgliedstaaten nicht als fehlendes politisches Engagement angelastet werden sollte, wenn sie auf die Respektierung des Rechts Wert legen.

Die deutschen Steuerberater und der DStV stehen uneingeschränkt zum Europagedanken und zur Europäischen Union. Jedoch müssten, so der Verband, Maßnahmen, die den Binnenmarkt voranbringen sollen, mit dem Demokratieprinzip der EU, der Kompetenzordnung der EU und den grundsätzlichen Regelungen der Verträge vereinbar sein.

Im Fall des von der EU-Kommission erwähnten Notifizierungsverfahrens werde jedoch gegen sämtliche rechtsstaatlichen Prinzipien verstoßen. Denn die EU-Kommission wolle im Rahmen der Reformvorschläge das bestehende Notifizierungsverfahren um ein für die Mitgliedstaaten verbindlichen Beschlussrecht erweitern und so de facto verschärfen.

Eine solche Möglichkeit der EU-Kommission würde zu einer weitreichenden Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu Lasten der Mitgliedstaaten führen. Sollte die EU-Kommission zukünftig ihr Beschlussrecht ausüben, führe dies faktisch dazu, dass gesetzgeberische Tätigkeiten nationaler Parlamente im Dienstleistungsbereich unter einen Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission fielen.

Dieselbe Auffassung wie der DStV vertreten mittlerweile auch eine Vielzahl von Mitgliedstaaten im Rat der EU. Zuletzt hatte sich auch der Österreichische Bundesrat der Auffassung angeschlossen. Das Festhalten der EU-Kommission an einem verbindlichen Beschlussrecht im Rahmen des Notifizierungsverfahrens gefährde nachhaltig die Integrität und das Voranbringen des Dienstleistungsbinnenmarktes, so der DStV. Es tangiere auch die bereits bestehenden hohen Qualitätsstandards, die in den Mitgliedstaaten durch gezielte, ausgewogene und verhältnismäßige Berufsregulierung gewährleistet würden. Hier sollte die EU-Kommission nach Auffassung des DStV ihren Ansatz einmal grundlegend überdenken.