EU-Finanzminister beschließen Mehrwertsteuer-Maßnahmen

Am 2.10.2018 einigten sich die EU-Finanzminister im ECOFIN in Luxemburg auf eine Reihe von Vereinbarungen im Bereich der Mehrwertsteuer. Hier das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:

Die EU-Finanzminister einigten sich auf sog. „Quick Fixes". Sie sollen für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Mehrwertsteuer sorgen (vgl. Rat der Europäischen Union, Dok.-Nr. 12564/18 vom 28.9.2018). Im Einzelnen harmonisiert werden sollen die Vorschriften für Reihengeschäfte, für Konsignationslager, die Regelungen der materiellen Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen
Lieferungen sowie die zu erbringenden Nachweise der innergemeinschaftlichen Beförderung im Hinblick auf die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung. Die Änderungen sollen zum 1.1.2020 in Kraft treten. Deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus.

Sehr erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass keiner der Verbesserungen mehr an das Tatbestandsmerkmal „zertifizierter Steuerpflichtiger" anknüpft, wie von der EU-Kommission im Oktober 2017 ursprünglich vorgeschlagen. Der DStV lehnte diese Koppelung in seiner Stellungnahme S 01/18 vom 16.2.2018 zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer der EU-Kommission strikt ab.

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